Ihr Beirat steht nicht alleine da
Wer im Verwaltungsbeirat prüft, haftet auch. Deshalb sind die Mitglieder Ihres Beirats über unsere Vermögensschadenhaftpflicht mit der doppelten gesetzlichen Mindestsumme je Schadenfall mitversichert.
Ohne Zusatzbeitrag für die Gemeinschaft